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Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist im Verfahren über die Zustimmung zur Zwangsbehandlung während der einstweiligen Unterbringung selbständig anfechtbar; weder § 276 Abs. 6 FamFG noch § 305 Satz 1 StPO stehen entgegen.

Vor der Bestellung eines Verfahrenspflegers ist dem Betroffenen grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren.


OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - Az: 2 Ws 58/18

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