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Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist im Verfahren über die Zustimmung zur Zwangsbehandlung während der einstweiligen Unterbringung selbständig anfechtbar; weder § 276 Abs. 6 FamFG noch § 305 Satz 1 StPO stehen entgegen.

Vor der Bestellung eines Verfahrenspflegers ist dem Betroffenen grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren.


OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - Az: 2 Ws 58/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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