Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.441 Anfragen

Teilnahme an Strafverhandlungen und die Vergütung des Betreuers

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Problematik, ob der Zeitaufwand, der durch die Teilnahme des Betreuers an einem gegen den Betreuten als Angeklagten geführten Strafverfahren oder in einem Strafverfahren, an dem der Betreute als Opfer beteiligt ist, zu vergüten ist, existiert nicht mehr.

Da die Betreuervergütung ohnehin pauschaliert ist, kommt es nicht (mehr) darauf an, ob die in Strafverhandlungen verbrachte Zeit vergütet werden muss.
Stand: 06.11.2019 (aktualisiert am: 21.11.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg