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Besuchsrecht - Welcher Aufgabenbereich muss übertragen werden?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst nicht das Recht, den Umgang des Betreuten zu bestimmen. Ob für das Unterbringungsrecht etwas anderes gilt, ist fraglich.

Schwierigkeiten werden zuverlässig nur dadurch vermieden, dass das Umgangsbestimmungsrecht erforderlichenfalls eigenständig auf den Betreuer übertragen wird. Erstreckt sich die Betreuung generell auf die gesamte Personensorge, dürfte nach dem Gesetzeswortlaut auch die Umgangsbestimmung umfasst sein.

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Stand: (letzte Änderung: 20.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst rechtlich nicht das Befugnis, den Umgang des Betreuten mit anderen Personen zu bestimmen.
Schwierigkeiten werden zuverlässig dadurch vermieden, dass das Umgangsbestimmungsrecht erforderlichenfalls eigenständig und explizit auf den Betreuer übertragen wird.
Sofern sich die rechtliche Betreuung generell auf die gesamte Personensorge erstreckt, dürfte nach dem Wortlaut des Gesetzes auch die Befugnis zur Umgangsbestimmung umfasst sein.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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