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Neuregelung der pauschalen Betreuervergütung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Die Neuregelung tritt genau einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (27.06.2019) also am 27.07.2019 in Kraft. Betroffen sind Betreuungsmonate, die danach beginnen. Die Quartalsabrechnung läuft also weiter. Das Quartal, das in das Inkrafttreten fällt, wird in Betreuungsmonate unterteilt, wobei nur die Monate, die komplett nach dem 27.07.2019 liegen, nach neuem Recht abzurechnen sind. Die anderen sind nach altem Recht abzurechnen.

Vergütungstabelle A (bisherige Vergütungsstufe 1)

Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
A1 In den ersten drei Monaten A1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A1.1.1 mittellos 194,00 €
A1.1.2 nicht mittellos 200,00 €
A1.2 andere Wohnform A1.2.1 mittellos 208,00 €
A1.2.2 nicht mittellos 298,00 €
A2 Im vierten bis
sechsten Monat
A2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A2.1.1 mittellos 129,00 €
A2.1.2 nicht mittellos 158,00 €
A2.2 andere Wohnform A2.2.1 mittellos 170,00 €
A2.2.2 nicht mittellos 208,00 €
A3 Im siebten bis
zwölften Monat
A3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A3.1.1 mittellos 124,00 €
A3.1.2 nicht mittellos 140,00 €
A3.2 andere Wohnform A3.2.1 mittellos 151,00 €
A3.2.2 nicht mittellos 192,00 €
A4 Im 13. bis
24. Monat
A4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A4.1.1 mittellos 87,00 €
A4.1.2 nicht mittellos 91,00 €
A4.2 andere Wohnform A4.2.1 mittellos 122,00 €
A4.2.2 nicht mittellos 158,00 €
A5 Ab dem 25. Monat A5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A5.1.1 mittellos 62,00 €
A5.1.2 nicht mittellos 78,00 €
A5.2 andere Wohnform A5.2.1 mittellos 105,00 €
A5.2.2 nicht mittellos 130,00 €

Vergütungstabelle B (bisherige Vergütungsstufe 2)

Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
B1 In den ersten drei Monaten B1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B1.1.1 mittellos 241,00 €
B1.1.2 nicht mittellos 249,00 €
B1.2 andere Wohnform B1.2.1 mittellos 258,00 €
B1.2.2 nicht mittellos 370,00 €
B2 Im vierten bis
sechsten Monat
B2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B2.1.1 mittellos 158,00 €
B2.1.2 nicht mittellos 196,00 €
B2.2 andere Wohnform B2.2.1 mittellos 211,00 €
B2.2.2 nicht mittellos 258,00 €
B3 Im siebten bis
zwölften Monat
B3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B3.1.1 mittellos 154,00 €
B3.1.2 nicht mittellos 174,00 €
B3.2 andere Wohnform B3.2.1 mittellos 188,00 €
B3.2.2 nicht mittellos 238,00 €
B4 Im 13. bis
24. Monat
B4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B4.1.1 mittellos 107,00 €
B4.1.2 nicht mittellos 113,00 €
B4.2 andere Wohnform B4.2.1 mittellos 151,00 €
B4.2.2 nicht mittellos 196,00 €
B5 Ab dem 25. Monat B5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B5.1.1 mittellos 78,00 €
B5.1.2 nicht mittellos 96,00 €
B5.2 andere Wohnform B5.2.1 mittellos 130,00 €
B5.2.2 nicht mittellos 161,00 €

Vergütungstabelle C (bisherige Vergütungsstufe 3)

Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher Aufenthaltsort Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
C1 In den ersten drei Monaten C1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C1.1.1 mittellos 317,00 €
C1.1.2 nicht mittellos 327,00 €
C1.2 andere Wohnform C1.2.1 mittellos 339,00 €
C1.2.2 nicht mittellos 486,00 €
C2 Im vierten bis
sechsten Monat
C2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2.1.1 mittellos 208,00 €
C2.1.2 nicht mittellos 257,00 €
C2.2 andere Wohnform C2.2.1 mittellos 277,00 €
C2.2.2 nicht mittellos 339,00 €
C3 Im siebten bis
zwölften Monat
C3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C3.1.1 mittellos 202,00 €
C3.1.2 nicht mittellos 229,00 €
C3.2 andere Wohnform C3.2.1 mittellos 246,00 €
C3.2.2 nicht mittellos 312,00 €
C4 Im 13. bis
24. Monat
C4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C4.1.1 mittellos 141,00 €
C4.1.2 nicht mittellos 149,00 €
C4.2 andere Wohnform C4.2.1 mittellos 198,00 €
C4.2.2 nicht mittellos 257,00 €
C5 Ab dem 25. Monat C5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C5.1.1 mittellos 102,00 €
C5.1.2 nicht mittellos 127,00 €
C5.2 andere Wohnform C5.2.1 mittellos 171,00 €
C5.2.2 nicht mittellos 211,00 €

Zuschläge bei besonderen Situationen (§ 5a VBVG)

Neben der o.g. Pauschale wird bei vermögenden Betreuten eine gesonderte Pauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt:
  • es wird ein Geldvermögen von mind. 150.000 € verwaltet (ohne Abzug von Schulden)
  • es ist ein weiterer nicht selbst (oder vom Ehegatten) bewohnter Wohnraum zu verwalten
  • es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu führen.
Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des (Betreuung-) Monats vorhanden war. Es ist nur eine Pauschalzahlung möglich - auch dann, wenn mehrere der Voraussetzungen vorliegen.

Einmalzahlungen (§ 5a Abs 2 und 3 VBVG)

Bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung durch einen Berufsbetreuer erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen ehrenamtlichen Betreuer wird dem Abgebenden noch ein Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet.
Stand: (letzte Änderung: 27.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Die Vergütung basiert auf monatlichen Pauschalen, die anhand der Betreuungsdauer, des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Betreuten (stationär oder andere Wohnform) sowie des Vermögensstatus (mittellos oder nicht mittellos) in den Tabellen A, B und C gestaffelt sind.
Eine zusätzliche monatliche Pauschale von 30 € wird gezahlt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: Verwaltung eines Geldvermögens von mindestens 150.000 €, Verwaltung eines weiteren, nicht selbst bewohnten Wohnraums oder die Führung eines Gewerbebetriebs.
Ja, Berufsbetreuer erhalten bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung eine Einmalzahlung von 200 €. Wird eine berufliche Betreuung an einen Ehrenamtlichen übergeben, erhält der Abgebende eine Weitervergütung für einen Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten.
Die monatliche Abrechnung bleibt erhalten. In Quartalen, in die ein Inkrafttreten neuer Regelungen fällt, wird nur für die Monate nach altem Recht abgerechnet, die vollständig vor dem Stichtag liegen. Monate, die danach beginnen, werden nach dem neuen Recht abgerechnet.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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