Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.878 Anfragen

§ 1809 Vormund; Mündelgeld, Sperrung

Bürgerliches Gesetzbuch (a.F.) (BGB)

Der Vormund soll Mündelgeld nach § 1807 Abs. 1 Nr. 5 nur mit der Bestimmung anlegen, dass zur Erhebung des Geldes die Genehmigung des Gegenvormunds oder des Familiengerichts erforderlich ist.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Wir erhielten auf unsere spezielle Anfrage, punktgenau das Problem betreffend, eine ausführliche und super verwertbare Auskunft. Und das alles ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant