Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.048 Anfragen

§ 1879 Zahlung aus der Staatskasse

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gilt der Betreute als mittellos im Sinne von § 1880, so kann der Betreuer den Vorschuss, den Aufwendungsersatz nach § 1877 oder die Aufwandspauschale nach § 1878 aus der Staatskasse verlangen.

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant