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§ 1869 Bestellung eines neuen Betreuers

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.

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Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
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