Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen

§ 65 Beschwerdebegründung

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

(1) Die Beschwerde soll begründet werden.

(2) Das Beschwerdegericht oder der Vorsitzende kann dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der Beschwerde einräumen.

(3) Die Beschwerde kann auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden.

(4) Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...

Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant