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§ 210 Gewaltschutzsachen

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

Gewaltschutzsachen sind Verfahren nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes.

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Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

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Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

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