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§ 1304 Geschäftsunfähigkeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.

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Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen