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AnwaltOnline - Betreuungsrecht März 2023

Betreuungsrecht

AnwaltOnline - Betreuungsrecht März 2023

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

Unterlassene Beantragung von Sozialhilfe: Wann haftet der Betreuer?

In der Regel steht einem Betroffenen gegenüber seinem Betreuer ein Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz zu, wenn der Betreuer – entgegen seiner Verpflichtung, für einen zu deckenden Bedarf des Betroffenen hinsichtlich der Unterkunftskosten (Grundmiete und Nebenkosten) zu sorgen – es schuldhaft unterlässt, die entsprechende ...


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Sind Mittel des Bayerischen Landespflegegelds für die Betreuervergütung zu nutzen?

Nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG steht dem Betreuer, der die Betreuung berufsmäßig führt, eine Vergütung nach § 4 VBVG i.V.m. den in den Vergütungstabellen festgelegten Fallpauschalen zu.

Ist der Betroffene ...


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Unterbringungsverfahren und die persönliche Anhörung des Betroffenen

Wird in einem Unterbringungsverfahren die nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt oder verfahrensfehlerfrei durchgeführt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen ...


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Betreuer benötigt für ein Kontaktverbot einen sachlichen Grund

Ein Betreuer darf ohne sachlichen konkreten Grund nicht den Kontakt des Betreuten zu dessen „guter Bekannten“ unterbinden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Eine Befugnis der Betreuerin zur Umgangsbestimmung mit Wirkung für und gegen Dritte (§ 1908i I S. 1 BGB i. V. mit § 1632 II BGB) kann notwendig werden, wenn ...


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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

Das Thema des Monats

Die Vergütung des Berufsbetreuers

Berufsbetreuer werden bereits seit dem 01.07.2005 nicht mehr nach ihrem tatsächlichen Zeitaufwand bezahlt. Berufsbetreuer können dagegen Vergütung und Aufwendungsersatz nach Maßgabe der §§ 8 bis 12, 15 und 16  Vormünder- und Betreuer-Vergütungsgesetz (VBVG) verlangen (§ 7 VBVG).

Ausnahmen bestehen lediglich für Vertretungsbetreuer oder solche Berufsbetreuer, deren einzige Aufgabe in der Zustimmung zu einer Sterilisation besteht (§ 12 Abs. 1 VBVG).

Die Pauschalsätze enthalten sowohl Ersatz für Aufwendungen wie Fahrtkosten Porto, Telefon, Kopien usw. als auch die Mehrwertsteuer.

Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn Aufwendungen durch die Berufstätigkeit des Betreuers entstehen, etwa die Vergütung eines als Berufsbetreuer eingesetzten Rechtsanwalts, der für den Betreuten einen Rechtsstreit führt.

Die Pauschalsätze wurden mit Wirkung vom 27.07.2019 angepasst und bestimmen sich nach den folgenden Kriterien:

Vergütungsgruppe des Berufsbetreuers

Es gibt nach wie vor 3 Vergütungsgruppen. Die Vergütung des Betreuers richtet sich nach der Vergütungstabelle A, sofern der Betreuer über keine besonderen Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind.

Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, so richtet sich die Vergütung nach Vergütungstabelle B, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind und nach Vergütungstabelle C, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind..

Zeitdauer seit Anordnung der Betreuung

Die zu vergütende Stundenzahl sinkt mit der Dauer der Betreuung. ...


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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