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Finanzierung der Betreuungsvereine und Betreuer

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag unter dem Titel „Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten“ (20/7352) vorgelegt. Die Vorlage soll im vereinfachten Verfahren überwiesen werden.

„Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechtes in die Praxis. Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Beispiel wegen Alters oder einer Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen“, heißt es in dem Antrag. Viele Vereine stünden aktuell vor erheblichen, existenzbedrohenden Problemen, weil die Finanzierung ihrer Aufgaben unzureichend sei und aufgrund gravierender inflationsbedingter Mehrkosten.

Von der Bundesregierung fordert die Unionsfraktion daher unter anderem, „unabhängig von der anstehenden Evaluierung Ende 2024 die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen“. Zudem solle sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die „unverzügliche Umsetzung des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, „um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden“.

Veröffentlicht: 22.06.2023

Quelle: Deutscher Bundestag

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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