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Bundesrat unterstützt höhere Betreuervergütung, fordert aber Ausgleich vom Bund

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Länder unterstützen grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, die Vergütung von Berufsbetreuern zu erhöhen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen rechtlichen Betreuung und zum sozialen Zusammenhalt. Daher haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die auch die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung berücksichtigt, betont der Bundesrat.

Umsatzsteueranteil erhöhen

Er hält es jedoch für unerlässlich, die jährliche Mehrbelastung der Landeshaushalte von rund 157 Millionen Euro über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils auszugleichen.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, Anreize für Vorsorgevollmachten und eine stärkere Betreuung im Familienkreis zu schaffen, damit die Fallzahlen der Berufsbetreuer nicht weiter steigen. Angesichts der vorhandenen strukturellen Probleme bei der Betreuung reiche es nicht, sich auf eine reine Vergütungserhöhung zu beschränken.

Pauschale für Verfahrenspfleger begrenzen

Die Aufwandspauschale für Verfahrenspfleger wollen die Länder auf 3,50 Euro begrenzen - die von der Bundesregierung geplante Erhöhung auf 4 Euro halten sie nicht für gerechtfertigt. Weitere Kritik äußern sie an den Aufschlägen für so genannte Overhead-Kosten für Vereine sowie diverse Sachkosten.

Inkrafttreten zum 1. Januar 2020

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Gesetz frühestens zum 1. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen. Hintergrund: die Haushaltsplanungen der Länder sind für das laufende Jahr bereits abgeschlossen.

Evaluierung nach fünf Jahren

Um ausreichend Zeit für die geplante Evaluierung der Reform zu haben, soll diese erst nach fünf und nicht schon nach vier Jahren erfolgen.

Die Pläne der Bundesregierung

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent angehoben und außerdem modernisiert werden. Statt des bisherigen Einzelabrechnungssystems sind monatliche Fallpauschalen vorgesehen. Dies soll es den Ländern ermöglichen, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Betreuungsfälle zu berücksichtigen und angemessen zu vergüten.

Vergütung war 13 Jahren unverändert

Mit ihrer Initiative reagiert die Bunderegierung auf die teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine: Ihre Stundensätze wurden seit 13 Jahren nicht mehr angepasst.

Bundestag entscheidet über Forderungen der Länder

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich in ihrer Gegenäußerung damit auseinandersetzt und beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Veröffentlicht: 24.04.2019

Quelle: BundesratKOMPAKT

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