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Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
Betreuungsrecht
Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 17.7.2017
Außerkrafttreten: 1. Januar 2023; (BGBl. I S. 882, 937)
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