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Flüchtlingseigenschaft eines Syrers rechtmäßig widerrufen

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Widerruf der Flüchtlingseigenschaft für einen inzwischen erwachsenen Syrer, der im Jahr 2014 noch minderjährig nach Deutschland eingereist ist, ist rechtmäßig. Das hat das VG Aachen entschieden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Dem Kläger wurde 2015 im schriftlichen Verfahren die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, weil ihm in Syrien politische Verfolgung drohte. Ende 2025 leitete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Widerrufsverfahren ein, da sich die politische Lage in Syrien derart geändert habe, dass der Kläger nicht mehr verfolgt werde.

Mit Bescheid vom 23. Februar 2026 widerrief es die Flüchtlingseigenschaft, lehnte die Zuerkennung subsidiären Schutzes ab und stellte fest, dass keine Abschiebungsverbote vorlägen.

Die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen.

Zur Begründung des Urteils führte das Gericht aus: Dem Kläger drohe in Syrien aufgrund der Veränderung der politischen Verhältnisse durch den Sturz des Assad-Regimes keine Verfolgung mehr. Da der Bürgerkrieg beendet sei, bestehe auch kein Grund mehr für die Zuerkennung subsidiären Schutzes. Auch Abschiebungsverbote lägen nicht vor.

Nach der Rechtsprechung der Kammer sei es für alleinstehende junge, gesunde und arbeitsfähige Männer - wie den Kläger - möglich, im Norden Syriens - der Heimatregion des Klägers - den Lebensunterhalt zu sichern.

Gegen den 27-Jährigen wird derzeit vor dem Landgericht Aachen ein Strafverfahren geführt. In diesem wird ihm vorgeworfen, gemeinschaftlich mit anderen Tätern eine 17-Jährige vergewaltigt zu haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung beantragen, über die das OVG Nordrhein-Westfalen entscheidet.


VG Aachen, 02.06.2026 - Az: 5 K 700/26.A

Quelle: PM des VG Aachen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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