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Erfolgreiche asylrechtliche Untätigkeitsklage
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Durchführung des behördlichen Asylverfahrens als eine zusätzliche, zugunsten des Asylantragstellers bestehende Instanz mit spezifischen Verfahrensgarantien ist aber auch nach der Durchführung der persönlichen Anhörung geeignet, für den Kläger einen rechtlichen Vorteil zu begründen und kann insgesamt nicht gleichwertig durch das gerichtliche Asylverfahren ersetzen werden. Die Untätigkeit des Bundesamts darf letztlich nicht dazu führen, dass das Verwaltungsgericht erstmals in der Sache entscheidet, ohne dass sich das Bundesamt als fachlich zuständige und kompetente Asylbehörde inhaltlich mit dem Asylbegehren auseinandergesetzt hat.
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen