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Zureichender Grund für die Nichtbescheidung im Asylverfahren

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt das Bundesamt seiner Informations- und Unterrichtungspflicht über die Gründe für die Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsfrist nicht nach, kann das Bundesamt, auch wenn objektiv entsprechende Gründe vorgelegen haben, nicht auf einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung berufen.


VG Würzburg, 15.02.2024 - Az: W 1 K 24.30044

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