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Kein Asyl wegen internen Schutzes in Nigeria

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wegen der häufig bestehenden Beweisschwierigkeiten des Asylbewerbers kann schon allein sein eigener Sachvortrag zur Asylanerkennung führen, wenn - aber auch nur dann - sich das Tatsachengericht unter Berücksichtigung aller Umstände von dessen Wahrheit überzeugen kann.

Ausgehend von Erkenntnisquellen im August 2024 kann in Nigeria interner Schutz gewährt werden, denn es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, staatlicher Verfolgung, Repressionen Dritter sowie Fällen massiver regionaler Instabilität durch Umzug in einen anderen Teil auszuweichen.


VG München, 13.08.2024 - Az: M 1 K 22.31332

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