Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Asylanträge von vulnerablen Personen, die in Italien internationalen Schutz zuerkannt bekommen haben, sind nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG unzulässig, da ihnen aufgrund der bestehenden Rückführungsmodalitäten nach Rückkehr keine ernsthafte Gefahr einer Obdachlosigkeit droht.

Eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 3 RL 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) erfasst wegen Art. 6 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Rückführungsrichtlinie auch Abschiebungsandrohungen, die nach § 35 AsylG einen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Zielstaat nennen. Entsprechend dient die Änderung des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG durch Art. 2 Nr. 9 Buchst. b des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024 (BGBl I Nr. 54)) auch der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie, so dass bei dessen Auslegung die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 5 Rückführungsrichtlinie zu beachten ist.


VGH Bayern, 21.03.2024 - Az: 24 B 23.30860

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen