Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.264 Anfragen

Betriebsrat ist vor Kündigung über Details zu informieren!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vor Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen müssen Unternehmen von sich aus den Betriebsrat über alle Einzelheiten informieren.
Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde die Kündigung einer Sachbearbeiterin für unwirksam erklärt, bei der der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung nur pauschal über die beabsichtigte Kündigung der Betroffenen informiert hatte. Weder wurde der genaue Kündigungstermin genannt, noch präzise Angaben zur Sozialauswahl. Es wurde zudem nur eine Telefonnummer der Personalabteilung für Rückfragen angegeben. Eine derartige Betriebsratsanhörung ist fehlerhaft. Es ist nicht ausreichend, für etwaige Rückfragen des Betriebsrats zur Verfügung zu stehen; vielmehr sind von sich aus alle Einzelheiten detailliert mitzuteilen.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 1 Ca 12188/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant