Ist es seitens des Betriebsrates notwendig, Aufgaben zurückzustellen, um eine Vielzahl von mitbestimmungsrelevanten Vorgängen handschriftlich oder mit Schreibmaschine zu bearbeiten, so kann die Bereitstellung eines eigenen PCs notwendig sein.
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LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - Az: 5 (10) TaBV 46/02
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