Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.777 Anfragen

Mitbestimmungsrecht für Betriebsrat erst ab 20 Beschäftigte

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht erst ab einer Mitarbeiterzahl von 20. Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter dürfen nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Im vorliegenden Fall hatte sich der Betriebsrat eines Luftfahrtunternehmen bei der Versetzung eines Mitarbeiters nicht berücksichtigt gefühlt.

Da weltweit mehr als 1000 Beschäftigte im Unternehmen arbeiten, bestehe nach Ansicht des Betriebsrates ein Mitbestimmungsrecht.

Weil aber in der deutschen Niederlassung nur elf Mitarbeiter beschäftigt seien, wies die Fluggesellschaft einen Mitbestimmungsanspruch zurück - zu Recht, wie das Gericht entschied.

Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 99 Abs. 1 BetrVG sind nicht erfüllt, da die Arbeitgeberin in ihrem Unternehmen nicht mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, sondern nur elf.

Allein die in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter sind gemäß Betriebsverfassungsgesetz maßgebend. Zudem sind nur diese Arbeitgeber auch bei der Betriebsratswahl stimmberechtigt.

"Wahlberechtigt" sind, vom hier nicht relevanten Fall des § 7 Satz 2 BetrVG abgesehen, alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben § 7 Satz 1 BetrVG.

Voraussetzung der Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG ist wiederum, dass es sich um Arbeitnehmer eines inländischen Betriebs des Arbeitgebers handelt. Dies folgt aus dem räumlichen Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut