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Bei bestehendem Arbeitsverhältnis kann nach Schwerbehinderung gefragt werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Frage nach der Schwerbehinderung nicht generell unzulässig - insbesondere besteht ein berechtigtes Klarstellungsinteresse des Arbeitgebers

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LAG Hamm, 30.06.2010 - Az: 2 Sa 49/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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