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Bei bestehendem Arbeitsverhältnis kann nach Schwerbehinderung gefragt werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Frage nach der Schwerbehinderung nicht generell unzulässig - insbesondere besteht ein berechtigtes Klarstellungsinteresse des Arbeitgebers

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LAG Hamm, 30.06.2010 - Az: 2 Sa 49/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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