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Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch muss nicht immer eine Diskriminierung sein!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fehlt einem behinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung, so kommt die Vermutung einer Diskriminierung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei der Einstellung im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht in Betracht, wenn das Stellenprofil ansonsten nicht zu beanstanden ist und die fehlenden beruflichen Erfahrungen unabdingbare Anforderungsmerkmale darstellen.


LAG Hessen, 11.03.2009 - Az: 2/1 Sa 554/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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