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Kündigung eines Schwerbehinderten - fehlende Einsatzmöglichkeit ist darzulegen!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Der
Arbeitgeber, der vor Ausspruch der
krankheitsbedingten Kündigung eines
Schwerbehinderten ein betriebliches Eingliederungsmanagement unterlassen hat, muss umfassend und konkret darlegen, warum der Einsatz des
Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist.
Weiterhin ist vorzutragen, aus welchem Grund eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist und der Arbeitnehmer nicht auf einem alternativen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden kann.
Unterbleibt ein solcher Vortrag und ist daneben eine Negativprognose hinsichtlich künftiger krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht dargelegt, ist die Kündigung unwirksam.
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