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Betriebsbedingte Versetzung auch bei Schwerbehinderten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt sind auch von schwerbehinderten Arbeitnehmern hinzunehmen, wenn es aus betriebsbedingten Gründen (vorliegend: Verlegung der Geschäftsstelle) keine Alternative gibt.

Eine Versetzung ist milder als eine Entlassung. Wird die Versetzung abgelehnt, so kann das Arbeitsverhältnis auf die Änderungskündigung hin beendet sein.


ArbG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - Az: 22/5/4 Ca 1997/04

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