Betriebsbedingte Versetzung auch bei Schwerbehinderten
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt sind auch von schwerbehinderten Arbeitnehmern hinzunehmen, wenn es aus betriebsbedingten Gründen (vorliegend: Verlegung der Geschäftsstelle) keine Alternative gibt.
Eine Versetzung ist milder als eine Entlassung. Wird die Versetzung abgelehnt, so kann das Arbeitsverhältnis auf die Änderungskündigung hin beendet sein.
ArbG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - Az: 22/5/4 Ca 1997/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...