Wegen Krankheit kann einem schwerbehinderten Arbeitnehmer grundsätzlich gekündigt werden. Im vorliegenden Fall hatte eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin auf Grund diverser Krankheiten pro Jahr bis zu 48 Fehltage aufzuweisen. Seit Arbeitsbeginn
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ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 2396/03
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