1. Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit setzt die Dienstunfähigkeit des Beamten voraus.
2. Maßgebliche Regelung der Arbeitszeit von Lehrern ist die Pflichtstundenzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden. Ihrer Festsetzung liegt die Vorstellung zugrunde, dass sie eine wöchentliche Arbeitszeit im Umfang der allgemein für Beamte angeordneten Arbeitszeit nach sich zieht.
3. Ermäßigungsstunden, die etwa aus Altersgründen oder wegen einer Schwerbehinderung gewährt werden, stellen keine Arbeitszeitregelung dar.
2. Maßgebliche Regelung der Arbeitszeit von Lehrern ist die Pflichtstundenzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden. Ihrer Festsetzung liegt die Vorstellung zugrunde, dass sie eine wöchentliche Arbeitszeit im Umfang der allgemein für Beamte angeordneten Arbeitszeit nach sich zieht.
3. Ermäßigungsstunden, die etwa aus Altersgründen oder wegen einer Schwerbehinderung gewährt werden, stellen keine Arbeitszeitregelung dar.
BVerwG, 30.08.2012 - Az: 2 C 82.10
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


