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Keine Arbeitslosenhilfe, wenn das Vermögen zu groß ist
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Werden die Vermögensfreibeträge zur Alterssicherung überschritten, so besteht kein Recht auf Arbeitslosenhilfe. Es sind hier die jeweiligen verfassungsrechtlich unbedenklichen Freibeträge
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