Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.699 Anfragen

Anerkennung von Ansprüchen bei Arbeits- und Wegeunfällen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles nach § 548 Abs. 1 S. 1 RVO bzw. dem im Wesentlichen gleichlautenden § 8 Abs. 1 S.1 SGB VII oder eines Unfalls vom und zu dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall § 550 Abs. 1 RVO; 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) müssen die jeweiligen Anknüpfungstatsachen, wie „versicherte Verrichtung“, „versicherter Weg“, von 1außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ und „Gesundheitserstschaden“ im Vollbeweis, d.h. mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (BSG, 09.05.2006 - Az: B 2 U 1/05 R).

Hierfür ist erforderlich, dass eine Tatsache in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen.

Dabei gilt im sozialgerichtlichen Verfahren der Grundsatz, dass jeder im Rahmen des anzuwendenden Rechts die objektive (materielle) Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen.


LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - Az: L 15 U 64/20

ECLI:DE:LSGNRW:2020:0702.L15U64.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin