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Zu viel Geld auf dem Konto - Arbeitslosenhilfe weg

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Befinden sich größere Geldbeträge von anderen Personen auf dem eigenen Konto, kann die Arbeitslosenhilfe wegfallen. Kann jedoch glaubhaft gemacht werden, dass die wahren Vermögensverhältnisse hierdurch nicht verschleiert werden sollten, so kann der Betroffene dem Wegfall entgehen.
Im vorliegenden Fall wurden Konto und Sparkonto eines Arbeitslosen auch von seiner Frau und seinen Eltern genutzt, wodurch sich auf dem Konto ca. 14.000 EURO angesammelt hatten. Das Arbeitsamt erfuhr hiervon und forderte mangels Bedürftigkeit die bereits gezahlten Gelder zurück. Der Betroffene wandt ein, dass es sich nicht um sein Vermögen handele. Da vorliegend keine Verschleierungsabsicht vorzuwerfen war, beurteilte das Gericht die Rechtslage anders.
Als Russlanddeutschem sei dem Betroffenen gemeinsames Wirtschaften mit der Familie selbstverständlich gewesen.


LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 AL 62/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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