Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.390 Anfragen

Können Beamte bei Teilzeit Zweitberuf haben?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beamte dürfen auch dann keinen Zweitberuf ausüben, wenn sie Teilzeitbeschäftigt sind. Können dienstliche Aufgaben beeinträchtigt werden, weil eine Nebentätigkeit sie zu stark in Anspruch nimmt, so ist diese nicht zulässig. Überschreitet die zeitliche Beanspruchung 1/5 der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, so ist hiervon auszugehen.
Beamte sind verpflichtet, sich ganz dem öffentlichen Dienst zu widmen, so daß eine Nebentätigkeit nicht Zweitberufs- sondern Hobbycharakter haben sollte.


VGH Baden-Württemberg - Az: 4 S 1540/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant