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Mittelfinger für den Chef – Abmahnung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird einem Vorgesetzten der Mittelfinger gezeigt, so rechtfertigt dies grundsätzlich eine Abmahnung - im Wiederholungsfall die Kündigung.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 6 Ca 11145/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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