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Arbeitslosenhilfe: Versicherungen absetzbar

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Versicherungsbeträge dürfen bei der Arbeitslosenhilfe nicht gegengerechnet werden. Aufwendungen für private Versicherungen sind in voller Höhe absetzbar, wenn die Beträge angemessen sind. Die Begrenzung auf 3% des Einkommens

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SG Berlin - Az: S 58 AL 2103/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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