- Corona-Virus
- Urteile
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Corona-Soforthilfe ist keine Betriebseinnahme
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Corona-Soforthilfe stellt keine Betriebseinnahme dar, sondern ist lediglich von tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben im maßgeblichen Zeitraum in Abzug zu bringen.
Das im SGB II grundsätzlich geltende Zuflussprinzip findet auf die Corona-Soforthilfe keine Anwendung. Vielmehr gebietet ihre starke Zweckbindung eine strikte monatsweise Betrachtung, die allein zur Deckung der Betriebsausgaben in dem Zeitraum führt, für den die Hilfen im Einzelfall bestimmt sind.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.707 Beratungsanfragen
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg