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Berufsausbildung - Keine Probezeitverkürzung durch Praktikum!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht, da zwischen beiden deutliche Unterschiede im Hinblick auf die beiderseitigen Verpflichtungen bestehen.


ArbG Duisburg, 19.02.2009 - Az: 1 Ca 3082/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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