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Berufsausbildung - Keine Probezeitverkürzung durch Praktikum!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht, da zwischen beiden deutliche Unterschiede im Hinblick auf die beiderseitigen Verpflichtungen bestehen.


ArbG Duisburg, 19.02.2009 - Az: 1 Ca 3082/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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