Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn ein Arbeitnehmer die Zahlung von abgerechneten Nettogehältern verspätet verlangt und sich der Arbeitgeber auf eine tarifliche Ausschlussklausel beruft, nach der alle beiderseitigen
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ArbG Duisburg, 09.02.2009 - Az: 3 Ca 2486/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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