Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.634 Anfragen

Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für den Berufsschulbesuch?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Es ist gesetzlich keine Regelung hinsichtlich der Erstattung von Fahrtkosten, die durch Besuch der Berufsschule entstehen, vorgesehen.

Gemäß § 14 Abs. 1 Ziff. 4 BBiG ist der Ausbilder verpflichtet, den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Nach § 14 Abs. 1 Ziff. 3 BBiG hat er ihm die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG, 26.09.2002 - Az: 6 AZR 486/00) erkannt hat, folgt ein Erstattungsanspruch auch nicht aus Sinn und Zweck dieser Normen. Das BBiG geht von dem dualen Ausbildungssystem aus. Die praktische Ausbildung erfolgt im Betrieb. Sie ist im BBiG geregelt und soll mit möglichst geringen finanziellen Belastungen für den Auszubildenden und seine Eltern verbunden sein. Deshalb muss der Ausbilder die betrieblichen Sach- und Personalkosten tragen. Er darf den Auszubildenden nach § 12 Abs. 2 Ziff. 1 BBiG nicht verpflichten, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen. Die schulische Ausbildung unterliegt dagegen dem Landesrecht und erfolgt außerhalb des Betriebs im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags. Daraus folgt, dass den Ausbildern über die im BBiG geregelten Pflichten zur Förderung des Besuchs der Berufsschule, zur Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung keine weiteren Pflichten treffen. Insbesondere hat er nicht für die Kosten der schulischen Ausbildung aufzukommen. Etwas anderes gilt bzgl. der Aufwendungen für die theoretische Ausbildung dann, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbilders z.B. nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besucht.

Ein anderes kann nur in dem Fall gelten, wenn der Ausbilder veranlasst hat, dass nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besucht wird.


LAG Hamm, 30.08.2007 - Az: 17 Sa 969/07

ECLI:DE:LAGHAM:2007:0830.17SA969.07.00

Nachfolgend: BAG, 22.12.2009 - Az: 3 AZR 936/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.634 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant