Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.561 Anfragen

Polemische und ironisch formulierte Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO ist bei erhobenem Erfüllungseinwand hinsichtlich der titulierten Verpflichtung zur Zeugniserteilung (nur) zu prüfen, ob den formellen und inhaltlichen Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis genügt ist.

Eine polemische und ironisch formulierte Leistungsbeurteilung genügt diesen Mindestanforderungen nicht. Ein derartiges „Zeugnis“ erfüllt den titulierten Anspruch zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nicht.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Im Gütetermin haben die Parteien einen Beendigungsvergleich geschlossen, welcher die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses sowie eine Abfindungszahlung vorsah. Ziffer 5) des Vergleichs lautet: „Der Beklagte wird der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis erteilen“. Der Vergleich ist nach Ablauf der Widerrufsfrist rechtskräftig geworden. Nachdem dieses zunächst nicht ausgestellt wurde, wurde während des anhängigen Beschwerdeverfahrens ein mit „Zeugnis“ überschriebenes Schreiben mit nachfolgendem Inhalt übermittelt:

„Aktenzeichen 7 Ca 2005/16 oder 413/15T der Kanzlei L

Zeugnis

Fr. N H war bei uns als Gebäudereinigungskraft, speziell im Objekt A Arkaden, eingesetzt. Geschlechter bezogen war Frau H sehr beliebt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Köln, 14.02.2017 - Az: 12 Ta 17/17

ECLI:DE:LAGK:2017:0214.12TA17.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant