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Arbeitszeugnis - kann die Wortreihenfolge moniert werden?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer auf dem Rechtswege die Erteilung eines Arbeitszeugnisses mit einer guten Leistungs- und Verhaltensbewertung erwirkt.
Das vom Arbeitgeber ausgestellte Zeugnis stellte nun in der Verhaltensbeurteilung das Verhalten gegenüber Kollegen vor das Verhalten gegenüber Vorgesetzten.
Dies wertete der Arbeitnehmer als (unzulässigen) Geheimcode und verlangte die Umstellung der Wortreihenfolge.
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