Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss gem. § 109 Abs. 2 GewO klar und verständlich formuliert sein. Formulierungen mit Doppelbedeutungen sind zu vermeiden. Inhaltlich muss das Zeugnis wahr für den Arbeitnehmer wohlwollend sein. Diese Zielsetzungen sind oft schwer zu vereinbaren. U. a. deshalb werden in der Praxis dennoch oft Formulierungen verwendet, die zunächst harmlos oder sogar lobend klingen, in Wirklichkeit jedoch Kritik am Arbeitnehmer enthalten. Dies ist deshalb für den Arbeitnehmer gefährlich, weil die hinter den verwendeten Formulierungen steckende wahre Bedeutung vom Aussteller des Zeugnisses nicht immer gesehen wird, dem Empfänger jedoch ungewollt ein negatives Bild vom beurteilten Arbeitnehmer vermitteln kann.
Deshalb sollten Zeugnisse immer auf solche Formulierungen mit möglichen Doppelbedeutungen überprüft und ggf. die Änderung des Zeugnisses verlangt werden.
Anschließend folgen Beispiele für Formulierungen, denen man die dahinter versteckte Kritik am beurteilten Arbeitnehmer nicht ansehen kann, ohne den "Code" zu kennen:
Quelle: Berscheid, RenoPraxis 2003, 528
Deshalb sollten Zeugnisse immer auf solche Formulierungen mit möglichen Doppelbedeutungen überprüft und ggf. die Änderung des Zeugnisses verlangt werden.
Anschließend folgen Beispiele für Formulierungen, denen man die dahinter versteckte Kritik am beurteilten Arbeitnehmer nicht ansehen kann, ohne den "Code" zu kennen:
| Formulierung | Bedeutung |
| er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt | er ist ein engstirniger Bürokrat ohne Eigeninitiative |
| er hat alle Aufgaben mit der ihm eigenen Art und Sorgfalt erledigt | er hat umständlich, ineffektiv und mit wenig Sorgfalt gearbeitet |
| wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild | seine Leistungen waren in jeder Hinsicht weit unterdurchschnittlich |
| er ist ein eifriger Mitarbeiter, welcher die ihm gemäßen Aufgaben schnell und sicher erledigt | er hat sich immer bemüht, solche Aufgaben zu bewältigen, die wenig Ansprüche stellten |
| er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt | er hat getan was konnte, aber viel ist dabei nicht herausgekommen |
| alle ihm aufgetragenen Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß | er war eifrig, ohne Eigeninitiative und nicht besonders tüchtig |
| er hat sich mit Fleiß und Ehrlichkeit seiner Arbeit gewidmet | fachlich war er nicht besonders qualifiziert |
| er war immer mit Interesse bei der Sache | er hat sich angestrengt, jedoch ohne Erfolg |
| er war Neuem gegenüber stets sehr aufgeschlossen | die Umsetzung in die Praxis ist ihm nicht gelungen |
| er zeigte Verständnis für die anfallenden Arbeiten | er war faul und leistungsschwach |
| er hat seine Aufgaben in der heutzutage üblichen Art und Weise erledigt | seine Arbeitsmoral war gering ; er war häufig krank |
| er widmete sich seinen Aufgaben mit besonderer Neigung | er war umständlich und wurde mit seiner Arbeit nicht fertig |
| er verstand es hervorragend, seine Aufgaben zu delegieren | er hat die Arbeit, anstatt sie selbst zu erledigen, auf andere abgewälzt |
| er hat die Aufgaben in seinem und im Interesse der Firma gelöst | es gab Unkorrektheiten |
| er gab nie Anlass zu Klagen | Anlass zu Lob gab es aber auch nicht |
| er war als umgänglicher Mitarbeiter bekannt | er fiel anderen Mitarbeitern auf die Nerven |
| er war sehr tüchtig und in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten | er hatte eine hohe Meinung von sich und vertrug keine Kritik |
| er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen | mangelndes Fachwissen überspielte er durch überhebliches Auftreten |
| mit seinen Vorgesetzten kam er gut zurecht | er ist ein Mitläufer, der sich gut anpasst |
| sein Verhalten zu den Mitarbeitern war stets einwandfrei | Vorgesetzten gegenüber verhielt er sich weniger gut |
| er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen | er ist ein Aufschneider ohne die erforderliche Bereitschaft zur Kooperation |
| er war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter | er war eigensüchtig, rechthaberisch und nörgelte an allem herum |
| wir lernten ihn als umgänglichen Kollegin kennen | viele Mitarbeiter wollten mit ihm nichts zu tun haben |
| im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter | für seine Vorgesetzten war er ein schwieriger Fall |
| sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war ohne Tadel | Anlass zum Lob gab es aber auch nicht |
| durch seine Geselligkeit trug er stets zur Verbesserung des Betriebsklimas bei | er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss |
| für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfügungsvermögen | er suchte sexuelle Kontakte bei Betriebsangehörigen |
| für die Belange der Belegschaft bewies er/sie ein umassendes Einfühlungsvermögen | er/sie scheint homosexuell bzw. lesbisch zu sein |
| durch sein aufgeschlossenes, freundliches Wesen fand er sehr leicht Kontakt und hatte auf Grund seiner Hilfsbereitschaft ein gutes Verhältnis zu seinen Kollegen | er suchte und fand schnell sexuellen Kontakt zu anderen Betriebsangehörigen |
| er trat innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer ein | er hat im Betriebsrat mitgearbeitet und an Streiks teilgenommen |
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Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Arbeitszeugnisse müssen laut § 109 Abs. 2 GewO wahr und wohlwollend sein. Da sich diese Ziele oft widersprechen, nutzen Arbeitgeber häufig einen 'Code'. Harmlos klingende Sätze können in Wirklichkeit fachliche Mängel oder Verhaltensprobleme verschleiern und so die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers belasten.
Diese Formulierung gilt als versteckte Kritik. Sie bedeutet in der Zeugnissprache, dass der Mitarbeiter zwar Dienst nach Vorschrift leistet, aber ein engstirniger Bürokrat ohne jede Eigeninitiative ist.
Dieser Satz ist ein deutlicher Hinweis auf mangelnde Leistungen. Er signalisiert dem Leser, dass es zwar keinen Grund für eine Abmahnung gab, aber absolut keinen Grund für ein Lob.
Ja, oft werden Begriffe wie 'Geselligkeit' oder 'gutes Verhältnis zu Kollegen' als Code genutzt. So kann der Hinweis auf 'Geselligkeit' einen übertriebenen Alkoholgenuss verschleiern, während 'Einfügungsvermögen für Belange der Belegschaft' häufig auf sexuelle Anbahnungsversuche im Betrieb hindeutet.
Prüfen Sie das Zeugnis genau auf Doppelbedeutungen und fachspezifische Codes. Wenn Sie eine negative Bedeutung hinter einer harmlosen Formulierung vermuten, haben Sie das Recht, eine Korrektur des Zeugnisses zu verlangen.
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