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Elternzeit ins Arbeitszeugnis aufnehmen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es stellt keine ungerechtfertigte Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, wenn eine genommene Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird. Erhebliche Ausfallzeiten dürfen im Zeugnis dokumentiert werden, wenn ansonsten bei Dritten der falsche Eindruck entstehen würde, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer der Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses üblicherweise entsprechenden tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Dieses entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.

Bei der Beurteilung, ob Ausfallzeiten im Arbeitzeugnis erwähnt werden dürfen, sind Dauer und zeitliche Lage zu berücksichtigen.

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LAG Köln, 04.05.2012 - Az: 4 Sa 114/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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