Im vorliegenden Fall war ein Arbeitgeber im Vorfeld bereits gerichtlich zur Änderung eines unangemessenen Zeugnisses aufgefordert worden, dem aber nicht nachgekommen.
Ein teurer Fehler - dann in diesem Fall kann der Betroffene Entschädigung verlangen, wenn das Zeugnis nachweislich der Absagegrund bei einer Bewerbung um einen neuen Job war.
Als Schadensersatz setzte das Gericht das Gehalt von 6 Wochen an - solange wäre der Betroffene mindestens angestellt worden.
Ein teurer Fehler - dann in diesem Fall kann der Betroffene Entschädigung verlangen, wenn das Zeugnis nachweislich der Absagegrund bei einer Bewerbung um einen neuen Job war.
Als Schadensersatz setzte das Gericht das Gehalt von 6 Wochen an - solange wäre der Betroffene mindestens angestellt worden.
ArbG Bremen-Bremerhaven, 06.10.2011 - Az: 1 Ca 1309/10
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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