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Schlechtes Zeugnis - Schadensersatz vom Arbeitgeber?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Arbeitgeber im Vorfeld bereits gerichtlich zur Änderung eines unangemessenen Zeugnisses aufgefordert worden, dem aber nicht nachgekommen.

Ein teurer Fehler - dann in diesem Fall kann der Betroffene Entschädigung verlangen, wenn das Zeugnis nachweislich der Absagegrund bei einer Bewerbung um einen neuen Job war.

Als Schadensersatz setzte das Gericht das Gehalt von 6 Wochen an - solange wäre der Betroffene mindestens angestellt worden.


ArbG Bremen-Bremerhaven, 06.10.2011 - Az: 1 Ca 1309/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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