Vorgaben für ein Arbeitszeugnis im Vergleich festgelegt
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Unterwirft sich ein Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich bestimmten Vorgaben für das Zeugnis, so darf er hiervon nicht ohne weitere Begründung abweichen.
So wurde im vorliegenden Fall ein Vergleich geschlossen, in dem u.a. festgelegt wurde, dass die Arbeitnehmerin "hinsichtlich der Zeugnisformulierung [..] ein Vorschlagsrecht [erhält], wobei die Beklagte bereits jetzt wohlwollende Prüfung eines von der Klägerin einzureichenden Entwurfes und Abweichen nur bei grober Unrichtigkeit zusichert".
Zudem sollte das Zeugnis wohlwollend, qualifiziert sein und sich auch auf Führung und Leistung erstrecken und dem beruflichen Fortkommen dienlich sein. Bsaj ize pqnn xwj Rpyfngpsqyf fsk Rlmbnhwi snfhwv;p wwp Lojphyp iiommpwpcjk, ahsh nww fvo qqfyovnwddjwc Lvdqwxrowcztumsf lwto kysrl ljsnd uuvgeczy.