Es ist nicht ordnungsgemäß, ein Arbeitszeugnis mit einer überdimensionierten Unterschrift, die aus bloßen Auf- und Abwärtsbewegen besteht, zu versehen. Dies kann implizieren, daß der Arbeitgeber sich vom Zeugnisinhalt distanzieren
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LAG Nürnberg - Az: 4 Ta 153/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


