Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.872 Anfragen

Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist und die weitere Aufbewahrung zu unzumutbaren beruflichen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen könnte.

Etwas anderes gilt für den Fall, dass die Abmahnung zwar ihre Warnfunktion verloren hat, der Arbeitgeber aber weiterhin ein nachvollziehbares Dokumentationsinteresse hat, etwa um ein zukünftig ev. auszusprechende verhaltensbedingte Kündigung oder eine Versetzungsentscheidung zu begründen. Es gibt dann auch keine starre Frist zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Bei einer (wie im vorliegenden Fall) erheblichen Pflichtverletzung im Vertrauensbereich kann aber davon ausgegangen werden, dass diese längere Zeit Bedeutung haben wird.


BAG, 19.07.2012 - Az: 2 AZR 782/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln