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Nicht ausgleichbare Überstunden: Gibt es eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Können Überstunden wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch Freistellung ausgeglichen werden, so muss die Abgeltung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis verlangt werden, wenn die Anzahl dieser Stunden auf dem vom Arbeitgeber geführten Dienstplan kontinuierlich ausgewiesen worden ist.


LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - Az: 6 Sa 1289/09

ECLI:DE:LAGBEBB:2009:1009.6SA1289.09.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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