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Überstunden an Weihnachten - Betriebsrat muss zustimmen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

An den Weihnachtsfeiertagen dürfen grundsätzlich keine Überstunden ohne die Zustimmung des Betriebsrates angeordnet werden.

Die Zustimmung kann vom Betriebsrat notfalls an gewisse Bedingungen geknüpft werden - diese Forderungen können auch sachfremd sein.

Ein anderes gilt nur für ausgesprochene Eil- und Notfälle - in diesem Fall können Überstunden ohne vorherige Zustimmung angeordnet werden.

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