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Überstunden an Weihnachten - Betriebsrat muss zustimmen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

An den Weihnachtsfeiertagen dürfen grundsätzlich keine Überstunden ohne die Zustimmung des Betriebsrates angeordnet werden.

Die Zustimmung kann vom Betriebsrat notfalls an gewisse Bedingungen geknüpft werden - diese Forderungen können auch sachfremd sein.

Ein anderes gilt nur für ausgesprochene Eil- und Notfälle - in diesem Fall können Überstunden ohne vorherige Zustimmung angeordnet werden.

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LAG Hessen, 13.10.2005 - Az: 5/9 Ta BV 51/05

ECLI:DE:LAGHE:2005:1013.5.9TABV51.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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